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Landschaftsplanung

Nach dem Gesetz ist jeder Eingriff in Natur und Landschaft, der z.B. in Form von Straßen-
und Schienenbau entsteht, zu ersetzen oder auszugleichen. Grundlage für eine schnelle Realisierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stellt der entsprechende Ausführungs- plan dar. Die Ausführungsplanung basiert auf den Vorgaben des Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und wird vor Ort an den Bestand angepasst (Gewässer, Straßen, Leitungen).

Durch firmeninterne Vermessungstechnik findet eine enge Verzahnung von Planung und Ausführung vor Ort statt. Nach erfolgter Ausführung werden Bestandspläne angefertigt.

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